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S-Hüpfburg

Mich kann man mieten

Ob Kinderfest, Vereins- und Firmenfeiern, Tag der offenen Tür oder private Parties:
die Hüpfburg ist immer der Bringer und garantiert strahlende Kinderaugen!

Informationen & Hinweise

Die Auslieferung und Abholung der Hüpfburg erfolgt durch Vereinsmitglieder der Narrenzunft. Für den Auf- und Abbau werden 3-4 Personen des Veranstalters zur Unterstützung benötigt.
Der Auf- und Abbau dauert zwischen 30 und 45 min.

Die Narrenzunft übernimmt keine Betreuung während der Veranstaltung.
Die Aufsichtspflicht und Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen während des gesamten Betriebs hat der Veranstalter zu gewährleisten.

Der Betrieb der Hüpfburg erfolgt über einen konventionellen 230V Anschluss (Schuko).
Die benötigte Grundfläche für die Hüpfburg inklusive Befestigung und Sicherheitsabständen beträgt 11,00 x 11,00 m. Die Abmessungen der Hüpfburg selbst betragen ca. 7,50 x 7,80 m bei ca. 4,50 m Höhe.

Der Einsatzort der Hüpfburg sollte sich vorwiegend auf den Zollernalbkreis beschränken.

Sprich uns gerne an!

Verwaltervollmacht

Die Narrenzunft Balingen e.V. ist Dienstleister im Auftrag der Sparkasse Zollernalb.
Die Sparkasse ist Eigentümerin einer Hüpfburg mit Sparkassen-Logo. Zu der Sparkassen-Hüpfburg gehört ein Transportanhänger.

Die Verwaltung beinhaltet folgende Aufgaben:

– Stellen eines Betreuers für den Auf- und Abbau
– Koordination der Termine
– Auslieferung der Hüpfburg
– Abstimmung mit den Veranstaltern
– Einlagerung der Hüpfburg
– Dokumentation der Einsätze
– Schließung eines Überlassungsvertrags

Bei unsachgemäßem Umgang, Auf- und Abbauschäden oder mutwilliger Zerstörung haftet der Leiher für entstandene Schäden.

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