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Leihhäs – WE 8 – 03.03.-04.03.25

5,0030,00

Bereits gebucht: 5

Achtung: Kaution 50,- €
Bitte Hinweise in der Beschreibung weiter unten beachten!

Generell verfügbare Größen:
Loable: S, M, L, XL
Gerber: M, L, XL
Hexen: S, M, L, XL, XXL

Veranstaltungen:
MO 03.03.25 Wehingen
DI 04.03.25 Owingen/ Baumfällen

Artikelnummer: LH25_WE8_03-04.03.25 Kategorie:

Beschreibung

Ein Leihhäs ist einzeln und persönlich zu buchen!
Es sind stets die vollständigen Daten der Person anzugeben, die am jeweiligen Tag das ausgewählte Leihhäs tragen wird. Sammelbestellungen für mehrere Personen sind nicht erlaubt und werden storniert. Wir benötigen die persönlichen Daten aus versicherungstechnischen und Jugendschutz Gründen. 

Minderjährigen ist die Teilnahme nur in Verbindung mit einem Erziehungsberechtigten, der ebenfalls im Leihhäs teilnimmt, oder mit einer gültigen Übertragung der Aufsichtspflicht auf ein volljähriges Vereinsmitglied, das an diesem Tag anwesend ist, gestattet. Das Vorhandensein des Formulars wird vor Veranstaltungsbeginn kontrolliert. Der Verein übernimmt keine Aufsichtspflicht und keine Haftung für die Antragsteller/innen!

Für das Leihhäs wird pro Veranstaltung eine Leihgebühr und eine einmalige Kaution von 50,- € erhoben. Nimmt der/die Antragsteller/in an mehreren Veranstaltungen teil, so wird die Kaution erst bei Rückgabe des Leihhäses nach der letzten Veranstaltung zurückerstattet. Der Verein haftet nicht für Beschädigungen oder bei Verlust des Leihhäses!

Eine verbindliche Buchung erfolgt erst nach vollständiger Begleichung der Leihgebühr auf das angegebene Konto in der Reservierungsbestätigung und darauf folgender Bestätigung eines Häswarts. Bei kurzfristiger Absage vor der Veranstaltung behält sich der Verein das Recht vor, die Leihgebühr einzubehalten, wenn anderen Interessenten aufgrund dessen abgesagt wurde und das Häs nicht kurzfristig weiterverliehen werden kann. Die Kaution von 50,- € ist bei Abholung des Leihhäses in bar fällig.

Ausgabe- und Rückgabezeiten sind wie folgt:
– Ausgabe: nach Rücksprache mit den Häswarten
– Rückgabe: nach Rücksprache mit den Häswarten

Ein Häswart nimmt rechtzeitig vor der Ausgabe Kontakt per E-Mail zu allen Antragsteller/innen auf und teilt ihnen die Anschrift für die Übergabe der Leihhäser mit.

Das Leihhäs ist sauber, unversehrt und rechtzeitig zurückzugeben. Wird das Leihhäs nicht wie vereinbart zurückgebracht und kann deswegen nicht weiterverliehen werden, so wird eine Gebühr für eine weitere Veranstaltung einbehalten.

Mit dem Absenden der Leihhäsbuchung erkennt der/die Antragsteller/in o.g. Bedingungen, die Satzung der NZ Balingen e.V. sowie die mitgeltenden Ordnungen verbindlich an und stimmt der Verarbeitung und Speicherung der Daten nach DSGVO zu. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

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